Sachverständigenbüro Neumann
Sachverständige für Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesen
vorm. Sachverständigenbüro Dr. Peter Neumann
Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner bei Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen im Kreis Neuss und Umgebung.
Unsere Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 9.00 - 13.00 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr
Leistungen
Schadengutachten
Im Haftpflichtfall können Sie ab einer Schädenhöhe von ca. 750€ ein Schadengutachten erstellen lassen, welches die Versicherung des Schadenverursachers zu bezahlen hat.
Bei Klein- bzw. Bagatellschäden erstellen wir auch Kostenvoranschläge.
Im Haftpflicht – Totalschadenfall gilt diese Begrenzung der Schadenhöhe nicht. Hier können Sie immer ein Gutachten erstellen lassen, welches die Versicherung zu übernehmen hat.
Auch im Kaskofall (Teil- oder Vollkasko) erstellen wir Gutachten, allerdings hat Ihre eigene Versicherung das Vorschlagsrecht für einen Sachverständigen.
Fahrzeugbewertungen
Wir erstellen qualifizierte Fahrzeugbewertungen für:
- Oldtimer und Youngtimer – zur Bezifferung des Marktwertes und der Berechnung Ihrer Versicherungsprämien
- Firmenfahrzeuge – die aus dem Betriebsvermögen entnommen werden
- Leasingfahrzeuge – im Rücknahmefall
- Erbschaftsangelegenheiten
- den Verkauf Ihres Fahrzeugs
Unfallrekonstruktionen
Dazu werden die Schäden der Fahrzeuge und deren Bewegungsrichtung, die Geschwindigkeiten und die Stellung der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision rekonstruiert.
Beweissicherungen
In diesen Gutachten werden Fahrzeugmängel erfasst, dokumentiert, deren Ursache dargestellt und die erforderlichen Kosten zur Mängelbeseitigung ermittelt.
Verschwiegene Unfallschäden beispielsweise können wir unter anderem mittels Lackschichtmessungen heraus finden.
Auch bei Motor- und Aggregateschäden oder technischen Manipulationen ist unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen einsetzbar.
Kontakt
Sie können uns gerne per Telefon, über das nachstehende Kontaktformular oder E-Mail erreichen.
Tel. 02131 / 271802 | E-Mail: info (at) sv-dr-neumann.de | Fax 02131 / 271803
Anfahrt
Über die Autobahn 57 können Sie die Ausfahrt Büttgen nehmen und stadteinwärts fahren. Der Straße folgend erreichen Sie nach 2-3 km die Breite Straße. 150 m nach dem Amtsgericht finden Sie uns auf der rechten Seite im Haus Nummer 28.